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Tag und Nacht für Sie erreichbar

0731 96 85 00 anrufen info@streidt.de

Im Trauerfall

Ein Mensch ist gestorben. Was jetzt wichtig ist.

Atmen Sie durch. Fast nichts muss sofort geschehen. Diese Seite zeigt Ihnen den nächsten Schritt und alle, die danach kommen.

Schritt für Schritt

Sechs Schritte. Die meisten übernehmen wir.

  1. 1Arzt rufenDer Arzt stellt den Tod fest und die Todesbescheinigung aus.
  2. 2Uns anrufenTag und Nacht unter 0731 96 85 00. Sie müssen nichts vorbereiten.
  3. 3AbholungWir übernehmen die Überführung und die würdevolle Versorgung.
  4. 4FormalitätenSterbeurkunde beim Standesamt, Abmeldungen, Versicherungen.
  5. 5Abschied gestaltenTrauerfeier, Musik, Blumen und Anzeige in Ruhe besprechen.
  6. 6BeisetzungWir begleiten Sie am Grab, im Wald oder bis zur Reederei.

Checkliste

Diese Unterlagen helfen uns

Suchen Sie in Ruhe zusammen, was Sie finden. Fehlt etwas, beschaffen wir es gemeinsam.

  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • Geburtsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Partners
  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Versicherungs- und Vorsorgeunterlagen, falls vorhanden
  • Eine Bestattungsverfügung, falls vorhanden

Stirbt ein Mensch zu Hause

Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter 116 117. Der Arzt stellt den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Danach rufen Sie uns an.

0731 96 85 00

Im Krankenhaus oder Pflegeheim

Die Einrichtung übernimmt die erste Versorgung. Nennen Sie dort unseren Namen, wir holen die verstorbene Person ab.

Neu-Ulm und Bayern

In Bayern gelten andere Fristen als in Baden-Württemberg. Wir kennen beide Verfahren und stimmen alles für Sie ab.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Muss ich sofort ein Bestattungsinstitut anrufen?

Nein. Stirbt ein Mensch zu Hause, darf er einige Stunden dort bleiben. Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied. Rufen Sie uns an, wenn Sie bereit sind, auch nachts.

Was ist, wenn der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt?

Dann übernimmt die Einrichtung die erste Versorgung und informiert Sie. Sie nennen der Einrichtung unseren Namen, wir holen die verstorbene Person dort ab.

Wer beantragt die Sterbeurkunde?

Das übernehmen wir beim Standesamt. Sie geben uns die Unterlagen, wir kümmern uns um Urkunden, Abmeldungen und Behörden.

Persönlich in Ulm

Wir sind jetzt für Sie da.

Rufen Sie uns an, auch mitten in der Nacht. Wir hören zu, erklären den nächsten Schritt und kommen zu Ihnen, wenn Sie es wünschen.

Daniel Streidt Inhaber · Bestattungsinstitut Streidt
Erstes Ulmer Bestattungsinstitut Streidt e.K.
Zinglerstraße 70, 89077 Ulm
Telefon 0731 96 85 00 E-Mail info@streidt.de
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